Mit einer Patientenverfügung treffen Sie vorbeugend Entscheidungen für Ihre medizinische Behandlung und Pflege im Falle der Erkrankung.
Eine Patientenverfügung ist eine Anweisung an die behandelnden Ärzte. Sie wird als Hinweis auf den Willen des Patienten gesehen. Betreuer und Bevollmächtigte sollen dem Arzt gegenüber dafür sorgen, dass diese Verfügung umgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die tatsächliche Behandlungssituation in der Verfügung benannt wird.
Ein allgemeiner Hinweis darauf, dass Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, reicht also nicht aus.

Ein Beispielsatz illustriert, wie exakt die medizinischen Maßnahmen und der individuelle Krankheitszustand in einer Patientenverfügung beschrieben sein müssen. So sollten Sie etwa formulieren: „Bei dementiellem Hirnabbau, der es mir auf Dauer unmöglich macht, mich auf natürlichem Wege zu ernähren oder ernähren zu lassen, verweigere ich lebensverlängernde Maßnahmen.“
Durch die aktuelle Rechtslage können Sie Ihre ganz persönliche Lebenssituation berücksichtigen und die daraus resultierenden gewollten und abzulehnenden Maßnahmen individuell und möglichst genau festlegen. Wir empfehlen Ihnen eine differenzierte Ausformulierung für Ihren persönlichen Fall und eine ausführliche Beratung durch die Juristen und Mediziner Ihres Vertrauens. Diese ist allerdings nicht vorgeschrieben. Ein Beratungsgespräch mit dem Arzt muss privat bezahlt werden. Die Kosten werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Autorin: Rechtsanwältin Petra Bach | Stand: Juli 2016
Fragen und Antworten zum Thema Vorsorge
Ich habe mich für FriedWald entschieden. Was muss ich tun?
FriedWald ist auch ein Vorsorgekonzept. Ein Großteil der Interessenten wählt bereits zu Lebzeiten einen konkreten Baum oder Platz aus. Wenn Sie die Regelung Ihrer Beisetzung hingegen Ihren Angehörigen überlassen wollen, formulieren Sie eine Willenserklärung mit dem Beisetzungswunsch und hinterlegen Sie diese handschriftlich.
Kann ich meinen gewählten Baum im FriedWald tauschen?
Sofern noch keine Beisetzung erfolgt ist, ist ein Baumtausch sowohl innerhalb eines FriedWald-Standortes, aber auch zwischen verschiedenen FriedWald-Standorten in Deutschland gegen eine Gebühr jederzeit möglich.